Der Bundesrat billigte am Freitag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes. Damit bleibt die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihrer Familien durch Kommunen und Arbeitsagenturen gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Mischverwaltung im Dezember 2007 für unzulässig erklärt. Mit der Grundgesetzänderung können die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen nun über das Jahresende hinaus auf rechtlich einwandfreier Basis weiterarbeiten.
Rohde zeigte sich zuversichtlich, dass die Ausweitung der Optionskommunen künftig vorangetrieben werden kann. „Es wird nun darauf ankommen, die Steuerungsfähigkeit des Bundes für die finanziellen Mittel bei der Arbeitsvermittlung zu gewährleisten, ohne zugleich den gestalterischen und individuellen Spielraum der Kommunen, für passgenaue Lösungen vor Ort zu sehr einzuschränken", so Rohde.
„Es ist äußerst lobenswert, dass dieser Schritt mit so großer Mehrheit gelungen ist, denn bei diesem wichtigen Thema ist Bürgernähe und Flexibilität gefragt. Gerade im Hinblick auf die Optionskomunen gilt es, nach vorne zu blicken, hier müssen mittel- und langfristig die positiven Erfahrungen der optierenden Kommunen mindestens erhalten, besser jedoch ausgebaut werden. Ziel muss es sein, die Rolle der Kommunen zu stärken, die Entfristung aufzuheben und die Optionsmöglichkeit für alle Kommunen zu ermöglichen."
Rohde zeigte sich zuversichtlich, dass die Ausweitung der Optionskommunen künftig vorangetrieben werden kann. „Es wird nun darauf ankommen, die Steuerungsfähigkeit des Bundes für die finanziellen Mittel bei der Arbeitsvermittlung zu gewährleisten, ohne zugleich den gestalterischen und individuellen Spielraum der Kommunen, für passgenaue Lösungen vor Ort zu sehr einzuschränken", so Rohde.
„Es ist äußerst lobenswert, dass dieser Schritt mit so großer Mehrheit gelungen ist, denn bei diesem wichtigen Thema ist Bürgernähe und Flexibilität gefragt. Gerade im Hinblick auf die Optionskomunen gilt es, nach vorne zu blicken, hier müssen mittel- und langfristig die positiven Erfahrungen der optierenden Kommunen mindestens erhalten, besser jedoch ausgebaut werden. Ziel muss es sein, die Rolle der Kommunen zu stärken, die Entfristung aufzuheben und die Optionsmöglichkeit für alle Kommunen zu ermöglichen."






