FDP Mittelfranken - Bezirksvorsitzender Jörg Rohde im Amt bestätigt / Inhaltlicher Schwerpunkt war deutlich die Kommunalpolitik

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  • Bezirksvorsitzender Jörg Rohde im Amt bestätigt / Inhaltlicher Schwerpunkt war deutlich die Kommunalpolitik

    (11.10.2010) Dietenhofen – Die mittelfränkischen Liberalen haben auf ihrem Bezirksparteitag im Landkreis Ansbach Land die personellen Weichen für die nächsten zwei Jahre gestellt und ein nachhaltiges Konzept zur stabilen Finanzausstattung der Kommunen verabschiedet.

    Es wurden unter anderem Anträge zur Städtebauförderung, einer Neuordnung der GEZ-Gebühren, sowie Eckpunkte für die anstehende Reform der Grundsteuer.

    Alter und neuer Vorsitzender der FDP Mittelfranken ist der Landtagsvizepräsident Jörg Rohde MdL (44) aus Heßdorf. Unterstützt wird er von den beiden ebenfalls wiedergewählten Stellvertretern Marina Schuster MdB (35) aus Greding und dem Bezirksrat Wolfgang Hofmann (54) aus Schillingsfürst. Neu als dritter stv. Bezirksvorsitzender wurde der Diplominformatiker Norbert Barnikel (44) aus dem Nürnberger Land gewählt.

    Bezirksschatzmeisterin wurde wieder die Staatsekretärin im Wirtschaftsministerium Katja Hessel MdL (38) aus Nürnberg, die ebenso wie Schriftführer Stefan Martin (47) aus Heßdorf im Amt bestätigt wurde.
    In ihrem Leitantrag verabschiedeten die mittelfränkischen Liberalen einen Antrag zum Thema „Stabile Finanzausstattung der Kommunen“. Kernpunkt ist die Forderung, das die Umlage der Bayerischen Bezirke gem. Art. 54 Abs. II Nr. 2 der Bezirksordnung ab 2011 und künftig nur noch maximal 20 Prozentpunkte betragen soll. Sollte aufgrund der schwachen Umlagekraft der Kommunen ein ungedecktes Defizit bei einem Bezirk verbleiben, so soll dies vom Freistaat Bayern nach Art. 15 FAG (Finanzausgleichsgesetz) ausgeglichen werden. Gleichzeitig fordert die FDP Mittelfranken die Bundesrepublik Deutschland auf, die Länder parallel dazu durch geeignete Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Insbesondere sei zu prüfen, ob der Bund zukünftig 1/3 der Kosten der Eingliederungshilfe tragen könnte, so dass die durch die Demographie ansteigenden Kosten in diesem Bereich zu je einem Drittel von Bund, Land und Kommunen getragen würden. Auch ein Ersatz der konjunkturabhängig stark schwankenden Gewerbesteuer durch eine höhere Körperschaftssteuer und einem höheren Anteil an der stabilen Umsatzsteuer, sowie der Einführung eines Hebesatzes für die Städte und Gemeinden bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer würde die Finanzkraft der Kommunen stärken und sie in die Lage versetzen, ihre finanziellen Aufgaben zur Daseinsvorsorge der Bürger planbarer und eigenständiger zu erfüllen.
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